Eines der Elemente des Programms „Gesunde Geschäftsbeziehungen“ ist die inhaltliche Unterstützung, Aufklärung und gegenseitige Bewusstseinsbildung von Unternehmern, unter anderem auf dem Gebiet der Ökologie. Aus diesem Grund erinnern wir alle Eigentümer von Unternehmen, die die Umwelt nutzen, daran, dass sich die Fristen für die Einreichung von Umweltberichten bei den zuständigen Stellen langsam nähern. Die in den letzten Jahren verschärften gesetzlichen Regelungen zwingen uns alle, regelmäßig die entsprechenden Unterlagen zu erstellen, die das Vorjahr zusammenfassen und die Verantwortung für die Umwelt und damit unser Gemeinwohl erhöhen.
Wie bereits erwähnt, muss jede Person, die Unternehmer ist und die Umwelt nutzt, relevante Umweltberichte unbedingt rechtzeitig vorlegen.
Was bedeutet es im Licht des Gesetzes, die Umwelt zu nutzen?
Unternehmen, die die Umwelt nutzen, sind Unternehmer, d. H. Natürliche Personen, juristische Personen und Organisationseinheiten, die keine juristische Person sind und deren Rechtsfähigkeit durch einen gesonderten Rechtsakt gewährt wird. Zu den Begünstigten der Umwelt zählen auch ausländische Unternehmer, die ihre Tätigkeiten im Ausland ausüben, sowie ein polnischer Staatsbürger, der Tätigkeiten im Ausland ausübt. Zu den Begünstigten der Umwelt zählen auch Organisationseinheiten, die keine juristischen Personen sind, und natürliche Personen, die von der oben genannten Stelle nicht identifiziert werden können und die die Umwelt in dem Umfang nutzen, in dem eine entsprechende Genehmigung erforderlich ist.
Was bedeutet das in der Praxis?
Im einfachsten Sinne, „diejenigen, die die Umwelt nutzen“, alle, die in ihrem Geschäft Abfall produzieren, benutzen Autos, Maschinen, Gabelstapler, Stromerzeuger, Kessel, Öfen, landwirtschaftliche Traktoren oder Schienenfahrzeuge. Es sind auch diejenigen, die malen und malen sowie eine Tankstelle oder ein Tanklager betreiben. Alle diese Unternehmen müssen der Verpflichtung nachkommen, die entsprechenden Unterlagen zu erstellen, über die wir Sie ausführlicher informieren werden.
Daten von welchen Berichten kommen unvermeidlich nahe?
30. Januar – Bericht über die periodischen Emissionen von Stoffen oder Energie, die in die Umwelt eingeleitet werden, und über die Wasserentnahme, die häufiger als einmal im Monat durchgeführt werden (Zeitraum 1.10 – 31.12.2018). Das Dokument wird der zuständigen Umweltschutzbehörde sowie der Woiwodschaftsinspektor für Umweltschutz.
31. Januar – Bericht über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messung der Emissionen von Stoffen oder Energie in die Umwelt (für das gesamte Vorjahr). Das Dokument wird der zuständigen Umweltschutzbehörde sowie dem Umweltschutzinspektor der Woiwodschaft vorgelegt.
28. Februar – KOBiZE-Berichte – Betroffen sind Unternehmen, die Gase oder Staub in die Luft bringen. Dies ist ein Bericht für das gesamte Vorjahr und enthält Informationen wie: die Menge der Treibhausgasemissionen und anderer Stoffe, die in die Umwelt eingeleitet wurden; Produktionsmenge und detaillierte Angaben zu emissionsbegleitenden Roh- und Brennstoffen; technische Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Emissionen; die Emission, die aufgrund der ergriffenen Maßnahmen verringert wurde, und wann die Emissionsminderung erreicht wurde; geplante Aufnahme neuer Tätigkeiten und die daraus resultierende Menge an Treibhausgasemissionen. Der Bericht wird elektronisch über ein persönliches Profil beim Nationalen Zentrum für Emissionsbilanzierung und -management gemäß der auf der Plattform verfügbaren Vorlage eingereicht.
15. März – Bericht über die eigenen Abfälle, einschließlich des kommunalen Klärschlamms (für das Vorjahr). Es enthält Informationen zu Art und Menge des Abfalls sowie zur Entsorgung. Gefaltet zum Woiwodschaftsmarschall, in dem Abfall erzeugt, gesammelt oder verwertet wird.
15. März – Bericht zur Sammlung gebrauchter Batterien oder Akkus. Jährlich mit Angaben zu Art und Menge der in Verkehr gebrachten Batterien und Akkumulatoren. Gefaltet zum Marschall der Woiwodschaft.
31. März – Eine Liste mit Informationen über die jährliche Gebühr für die Nutzung der Umwelt (für das gesamte letzte Jahr). Es bezieht sich auf die Einleitung von Gasen oder Staub in die Luft, die Wasseraufnahme, die Lagerung von Abfällen und die Einleitung von Abwasser in Gewässer und Böden. Die Liste wird an das Büro des Marschalls übermittelt, in dem die Umgebung verwendet wird. Ausnahme ist die Liste der in die Luft eingebrachten Gase und Stäube. Dieses Dokument wird der Marschallstelle vorgelegt, in der die die Liste vorlegende Stelle registriert ist.
31. März – Bericht für Verpackungshersteller, Importeure, die Verpackungen kaufen, Exporteure, die Verpackungen und Produkte in Verpackungen liefern, und Verpackungsprodukte, die von einer anderen Geschäftseinheit hergestellt wurden. Sie enthält Informationen über die Masse der hergestellten, aus dem Ausland eingeführten oder in sie ausgeführten Verpackungen, die Art der Verpackung, die Höhe der zu entrichtenden Produktgebühr und die Methoden zur Durchführung öffentlicher, obligatorischer Aufklärungskampagnen sowie eine Liste der dafür anfallenden Kosten Zweck.
31. März – Die Frist für die Einreichung von Umweltgebühren
Was passiert, wenn Sie Ihre Berichte nicht rechtzeitig einreichen?
Wenn wir nach den Vorschriften verpflichtet sind, den zuständigen Behörden Bericht zu erstatten, diese aber nicht einreichen, droht eine Geldstrafe von 500 PLN gemäß Artikel 200 Abs. 1 des Abfallgesetzes vom 14. Dezember 2012. Darüber hinaus können wir mit einer Geldstrafe von 2.000 PLN rechnen, wenn wir nicht innerhalb der in den Verordnungen festgelegten Frist gemäß Art. 200 sek. 4 des genannten Gesetzes
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Bald nützliche Informationen für Unternehmer!