Wie immer verfolgen wir alle Neuigkeiten im Gesetz genau. Wir beachten nicht nur Umweltvorschriften. Aufgrund zahlreicher Anfragen unserer Auftragnehmer fühlen wir uns verpflichtet, mit Hilfe von Internet und Social Media ein immer lauter werdendes Thema anzusprechen. Das Finanzministerium plant umfangreiche Änderungen zur „Versiegelung“ der Mehrwertsteuer. Sie können sich als echte Revolution herausstellen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Darüber hinaus hat sich herausgestellt, dass diese Änderungen bereits für September dieses Jahres geplant sind. Hier geht es um Änderungen im Umsatzsteuergesetz. Die neuen Regeln werden die Verpflichtung auferlegen, einen Mechanismus für getrennte Zahlungen, den sogenannten „Split Payment“, zu verwenden Geteilte Zahlung in einigen Bereichen der Wirtschaft, die im Gesetz angegeben sind. Dieser Mechanismus soll den derzeitigen Reverse-Charge-Mechanismus sowie die Steuerschuld des Käufers ersetzen.
Geteilte Zahlungsmethode – was ist das?
Bei der geteilten Zahlungsmethode werden Zahlungen für Verbindlichkeiten, die sich aus einer Rechnung ergeben, auf zwei separate Bankkonten geleistet. Der vom Verkäufer festgelegte Nettobetrag wird auf sein Bankkonto überwiesen (oder auf andere Weise gezahlt), während der Mehrwertsteuerbetrag, der sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt, auf ein spezielles Mehrwertsteuerkonto des Verkäufers oder Dienstleisters gebucht wird. Dieses Konto wird für jeden Mehrwertsteuerzahler von Banken oder Kreditgenossenschaften übernommen. Nach dem Gesetz (Artikel 108b Absatz 1) kann ein Unternehmer die Überweisung von Geldern vom Umsatzsteuerkonto auf ein Bankkonto beantragen, um über diese für die Bedürfnisse des Unternehmens frei verfügen zu können. Es ist jedoch erforderlich, einen entsprechenden Antrag einzureichen, in dem Sie den von uns beantragten Betrag angeben müssen. Ein solcher Antrag wird vom für seine Tätigkeit zuständigen Finanzamt geprüft, und sein Direktor erlässt innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des oben genannten Antrags eine Entscheidung mit der Entscheidung. Aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes geht hervor, dass der oben genannte Mechanismus von Unternehmen, die derzeit zur Anwendung des Reverse-Charge-Mechanismus verpflichtet sind, obligatorisch anzuwenden ist. Somit werden Waren und Dienstleistungen erfasst, die in Anhang Nr. 15 des Mehrwertsteuergesetzes aufgeführt sind.
Wer wird die neuen Regeln konkret aufnehmen? Die Verpflichtung zur getrennten Zahlung gilt für Waren und Dienstleistungen, die in Anhang 15 des Mehrwertsteuergesetzes aufgeführt sind. Demnach sind auch Unternehmen, die sich mit dem Handel mit ungefährlichen metallhaltigen Abfällen befassen und unter der Nummer 38.11.58.0 geführt werden, verpflichtet, die neuen Vorschriften zum 1. September dieses Jahres in Kraft zu setzen. Ab diesem Tag deckt die geteilte Zahlung auch Transaktionen mit Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge, Kohle und Kohleprodukte sowie elektrischen Maschinen und Geräten (elektrische Teile und Zubehör) ab. Unternehmen, die nicht im oben genannten Anhang aufgeführt sind und deren Änderungen nicht enthalten sind und die am 1. September 2019 in Kraft treten, können die verteilte Zahlung auf freiwilliger Basis nutzen. Zahlungen über 15.000 PLN Die Verpflichtung zur Verwendung der getrennten Zahlung gilt für alle Zahlungen, die mehr als 15.000 PLN betragen, unabhängig von der Anzahl der daraus resultierenden Zahlungen. Wenn die Transaktion diesen Betrag nicht überschreitet, wird sie nach allgemeinen Grundsätzen abgerechnet, und die aufgeteilte Zahlungsmethode kann dann freiwillig angewendet werden. Der Betrag von 15.000 PLN ist auch der Grenzwert, über den die Zahlung über ein Bankkonto abgewickelt werden sollte.
Die entsprechende Anmerkung auf der Rechnung und mögliche Sanktionen Bei Verwendung der geteilten Zahlungsmethode muss auch das entsprechende Zeichen in Form der Informationen zum geteilten Zahlungsmechanismus angegeben werden. In Ermangelung des oben genannten Hinweises auf der Rechnung sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe in Höhe von 100% des auf der Rechnung angegebenen Mehrwertsteuerbetrags vor. Dies sind wichtige Informationen für den Käufer von Waren oder Dienstleistungen zur Zahlungsweise. Dem Ministerium zufolge ist diese Bezeichnung von besonderer Bedeutung, da es sonst zu Unregelmäßigkeiten kommen kann. Darüber hinaus sieht das Projekt die Einführung von Sanktionen für Käufer vor, die sich dazu entschließen, Zahlungen auf eine andere Art als die geteilte Zahlung zu leisten. Die Sanktion würde auch hier 100% der Rechnungssteuer betragen. Um unlautere Praktiken von Lieferanten zu umgehen, ist geplant, eine Anordnung zur Annahme von Zahlungen im Split-Zahlungsmechanismus einzuführen, falls diese auf einer Rechnung beruhen. Diese. Umfassen die Verwendung von persönlichen Konten für Siedlungen oder eine der Bestimmungen des Verkäufers und des Käufers, die die geteilte Zahlungsmethode umgehen wollen. Auf dem MwSt.-Konto angesammelte Beträge Wenn der Entwurf zur Änderung des geltenden Rechts unverändert eintritt, werden die Maßnahmen, die in der separaten Konto der Mehrwertsteuer beigetragen konnte nicht nur zahlen, um die Steuer an den Staat, sondern auch Einkommensteuer, Verbrauchsteuern, Sozialabgaben und sogar Abgaben zu zahlen.
Meinung von Unternehmern Trotz der Möglichkeit, die oben genannten Gebühren vom MwSt.-Konto zu bezahlen, stehen die meisten Unternehmer den Änderungen skeptisch gegenüber. Viele von ihnen haben Angst vor finanziellen Liquiditätsstörungen, die auf den eingeschränkten Zugang zu Ressourcen zurückzuführen sind, die für die Anforderungen ihres Geschäfts kontinuierlich genutzt werden könnten. Experten sind darüber hinaus alarmierend, dass es nicht möglich ist, Buchhaltungssoftware so schnell und effizient zu erstellen. Softwareentwicklungsunternehmen für Finanz- und Lohnabteilungen benötigen mindestens ein Viertel, um Änderungen durchführen und geänderte Programme testen zu können. Unternehmer postulieren auch, dass die Änderungen erst im Januar des nächsten Jahres umgesetzt werden sollten, um Zeit für die ordnungsgemäße Vorbereitung auf das neue Zahlungssystem zu haben. Der Sejm ist bereits auf der heutigen Sitzung, um sich mit der Feinabstimmung der Rechnung zu befassen. Neue Vorschriften auch außerhalb Polens Die Verpflichtung zur Verwendung einer getrennten Zahlung gilt auch für Unternehmen, die ihren Sitz nicht in unserem Land haben, jedoch die Mehrwertsteuer für Waren oder Dienstleistungen abrechnen müssen, die einer solchen Steuer unterliegen. In diesem Zusammenhang müssen diese Unternehmen über zwei separate Konten verfügen, einschließlich eines MwSt-Kontos, das auf der Grundlage des polnischen Bankrechts geführt wird. Es ist jedoch geplant, ein Entschädigungssystem für diesen Teil der Steuerzahler einzuführen, die keinen Sitz in Polen haben. Sie würden eine Rückerstattung für die Bearbeitung des Rechnungskontos und des Umsatzsteuerkontos erhalten. Die neuesten Nachrichten zu Gesetzesänderungen finden Sie im Nachrichtenbereich auf unserer Website. AKTUALISIERTER ARTIKEL vom 22.07.2019: Der Sejm hat den Entwurf des beschriebenen Gesetzes verabschiedet. Sie tritt am 1. November 2019 in Kraft. Ab diesem Tag ist die getrennte Zahlung für ausgewählte Waren und Dienstleistungen obligatorisch, wenn die Transaktion mehr als 15.000 PLN beträgt. 420 Mitglieder haben abgestimmt. Nur 5 von ihnen waren dagegen.